×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 10. Febr. 2012

Wahlstation vor Obergericht

 
FSp - Washington.   Der Ausbilder ließ den Referendar seine Kollegen aus Botschaft und Weltbank zum Gerichtserlebnis USA einladen. Dem Mythos des königlichen Richters im Prunksaal sollte so am Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk, direkt am Weißen Haus, auf den Grund gegangen werden. Bestätigt und beeindruckt verließ man das Gebäude.

Inhaltlich waren die Fälle vor dem U. S. Court of Appeals for the Federal District unbekannt, sodass sich jeder aus dem mündlichen Vortrag der Anwälte seine eigene Geschichte schaffen musste. Zuerst ein Streit um die Patentierung einer Software, die Webseiten spiegelverkehrt programmiert und darstellt. Eine Verhandlung gegen Yahoo wegen der Eintragung einer Software, die Werbeflächen von Yahoo in technisch umstrittener Weise speist. Schließlich die Frage der Haftpflicht der Vereinigten Staaten für Schäden Dritter nach Arbeitsunfällen ihrer Angestellten. Ist der Fall, dass zwei betrunkene Soldaten einen Autounfall verursachten, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, noch vom hier maßgeblichen und auszulegenden Präzedenzfall aus dem Jahre 1887 erfasst?

Auch wenn inhaltlich vieles offenbleibt - der Courtroom in wunderschönem dunkel-glänzendem Holz, den der Europäer nur aus Filmkulissen kennt. Erstaunlich wohl gelaunte Richter brachten die Zuschauer mehrfach zum Lachen. Auf die Frage eines Richters antwortet der Anwalt, "that this is a interesting question", worauf der Vorsitzende sofort klarstellt, "that questions from the court should always be interesting". Später ein Richter: "I've printed this document from the internet. So it must be authentic". Der unkomplizierte Besuch lohnt in jedem Fall.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER