Das Abkommen stieß in Deutschland auf scharfe Kritik. Eingriffsbefugnisse zur Sperrung von Internet-Zugängen, ein Frühwarnsystem für Urheberrechtsverletzungen, eine Strafbarkeit der bloßen Beihilfe hierzu, ohne Richtervorbehalt normierte Pflichten der Provider zur IP-Adressen-Herausgabe - in den Eingriffsbefugnissen mit teils fehlenden, teils sehr schwammig formulierten Voraussetzungen sehen viele eine Gefahr der staatlichen Zensur, die mit den bürgerlichen Freiheiten einer modernen demokratischen Gesellschaft und daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Der Beitritt Deutschlands war von der Bundesregierung am 30. November 2011 bereits beschlossen, die Unterschrift galt nur aus formellen Gründen aufgeschoben. Doch nach der Weigerung Polens, Tschechiens und anderer wurde nun der deutsche Botschafter in Japan heute auf dem Weg zur Unterzeichnung im letzten Moment vom Auswärtigen Amt zurückgerufen. Der gesellschaftliche Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen - die Zustimmung werde vorerst verweigert.