Senator tot - Akte offen
Staatsanwaltschaft unterdrückte Entlastungsmaterial
CK • Washington. Die Verfassung würde verletzt, wenn ein Untersuchungsbericht über staatsanwaltschaftlichen Missbrauch in der Strafverfolgung eines Senators geheim bliebe, entschied mit 55-seitiger Begründung das Bundesgericht der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC, im Fall Special Proceedings am 8. Februar 2012. Der Öffentlichkeits- und Meinungsfreiheitszusatz der Bundesverfassung der USA gebiete die Offenlegung der Gerichtsakten im Strafrecht insbesondere im Fall des mittlerweile verstorbenen Senators, dessen Wiederwahl durch die gravierende Missachtung des Strafprozessrechts einer ganzen Abteilung des Justizministeriums verhindert wurde.