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Mittwoch, den 15. Febr. 2012

Huhn macht krank: Klage abgewiesen  

$100.000 Schadensersatz im falschen Forum gefordert
.   Amerikanische Urteile sehen so unterschiedlich aus. Im Fall Alemi v. Qatar Airways richtet es der Richter am 7. Februar 2012 an die Anwälte und zeichnet mit Very truly yours.

Seine Begründung der Klageabweisung führt in die Zuständigkeitsoptionen der Warschauer Übereinkunft ein. Sie gilt für Auslandsflüge. Ein Forum in den USA sieht sie für den iranischen Kläger nicht vor, der in die USA flog, nach Genuss von Hühnerfleisch an Bord krank wurde, und im Ausland schon den Rückflug nach Teheran gebucht hatte.

Den geforderten Schadensersatz von $100.000 kann der Fluggast nicht in den USA einklagen. Für das von ihm angerufene Bundesgericht im Staat Maryland greift keins der vier anwendbaren Bezugsmerkmale der Konvention.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.