Ein Verordnungsentwurf im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 16. Februar 2012 belegt die Komplexität der Umstellung. Das zuständige Bundeskommunikationsamt, Federal Communications Commission, ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, Administrative Procedures Act, gehalten, die Belange der Öffentlickeit zu berücksichtigen und diese zur Kommentierung einzuladen.
Daher legt die Federal Communications Commission unter dem Titel Carriage of Digital Television Broadcast Signals: Amendment to the Commission's Rules auch einen Fragenkatalog vor und klärt über geltende und geplante Lösungen und Fristen nach 47 CFR Part 76 auf.