Definitionenstreit: and, or, each, any
FSp - Washington. Dem Referendar fehlen die Worte: Im Rahmen des Discovery-Ausforschungsbeweisverfahrens können die Parteien ihre zukünftig zu verwendende Terminologie zur Beschreibung und Erklärung von Dokumenten selbst mit Instructions & Definitions-Absprachen definieren. So bilden die Parteien ihren eigenen Verfahrenswortschatz, an dem man sich im Rahmen einer Auslegung des gegnerischen Vorbringens orientiert. Hält der Gegner eine Definition für unsachgemäß oder irreführend, so widerspricht er.
Heute moniert der gegnerische Anwalt, die definierten Wörter each, any, and und or seien zur Verwendung zu ungenau, zu unbestimmt, zu vage und mehrdeutig und dienten allein der Umgehung des Regelungszwecks von Prozess- und Markenrecht. Gleichermaßen verhalte es sich mit identify, identifying, relating to, opposer, you sowie applicant und date.
Dem deutschen Referendar werden hier schon die Muttersprach-Alternativen knapp; und ob sich ein solches Vorgehen wirklich empfiehlt, muss der prozessökonomisch Denkende bezweifelnd offen lassen. Will man aber nicht zur Kommunikation via Rauchzeichen zurückkehren, empfiehlt sich bei solch einem Vorbringen wohl nur, es schweigend zur Kenntnis zu nehmen.
Heute moniert der gegnerische Anwalt, die definierten Wörter each, any, and und or seien zur Verwendung zu ungenau, zu unbestimmt, zu vage und mehrdeutig und dienten allein der Umgehung des Regelungszwecks von Prozess- und Markenrecht. Gleichermaßen verhalte es sich mit identify, identifying, relating to, opposer, you sowie applicant und date.
Dem deutschen Referendar werden hier schon die Muttersprach-Alternativen knapp; und ob sich ein solches Vorgehen wirklich empfiehlt, muss der prozessökonomisch Denkende bezweifelnd offen lassen. Will man aber nicht zur Kommunikation via Rauchzeichen zurückkehren, empfiehlt sich bei solch einem Vorbringen wohl nur, es schweigend zur Kenntnis zu nehmen.