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Montag, den 20. Febr. 2012

Klage mangels Mitwirkung abgewiesen  

Ausforschungsbeweispflicht trifft auch Klägerin
.   Mangelnde Mitwirkung beim Ausforschungs­beweisverfahren, Discovery, trifft nicht allein die Beklagten. Auch Kläger verlieren, wenn sie nicht bereit sind, ihre Akten und Kenntnisse der Gegenseite vorzulegen. Im Fall Murray v. Mitsubishi Motors hatte die Klägerin nicht ihr Teil beigetragen:
In this case, Murray does not appear to challenge the district court's findings that: she was required to provide a damages analysis by June 15, 2009 and to disclose expert reports by August 15, 2009; she did not comply with either deadline or seek an extension of time; that she represented to the district court during a September 15, 2009 telephone conference that her experts would be within four weeks, but nonetheless failed make her promised disclosure; she continued to ignore the court's orders despite the court's warning on February 10, 2010 that further noncompliance could result in dismissal of the action; and she remained noncompliant for an entire year, when the district court finally granted the defendants. motions to dismiss.
Bevor das Gericht die Klage wegen der verweigerten Mitwirkung endgültig abwies, hatte es die Klage provisorisch abgewiesen: Es gestattete der Klägerin fruchtlos die Neueinreichung unter der Bedingung der Erfüllung der Beweisverfügungen oder einer Klageänderung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hieß dieses Vorgehen am 17. Februar 2012 gut.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.