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Sonntag, den 26. Febr. 2012

Ein Rechtsstreit, zwei Klagen

 
Bundes- und einzelstaatliche Gerichte parallel zuständig
.   Auf Nichtamerikaner wirkt verwunderlich, dass in jedem Staat eine vollständige einzelstaatliche Gerichtsbarkeit neben der ebenfalls dreiinstanzlichen Bundesgerichtsbarkeit besteht. Dass ein Sachverhalt zu parallelen Prozessen auf beiden Ebenen führt, erscheint noch verwirrender.

Amerikanische Richter sind nicht unbedingt davon angetan, dass sie nicht den ganzen Fall abschließend beurteilen dürfen. Prozessuale Ineffizienz soll nicht sein, andererseits ist das amerikanische Recht von der prozessualen Gerechtigkeit, nicht der materiellen, geprägt.

In der Revisionsbegründung des Falles Mayda Nazario-Lugo v. Caribevisiòn Holdings, Inc. erklärte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston anhand eines Arbeitsrechtsstreits, wann die judicial Economy nach der Abstention Doctrine des Präzedenzfalls Colorado River zurücktreten muss. Ausnahmen sind selten, bestätigte es am 24. Februar 2012:
To begin, there is nothing unusual about parallel litigation resolving similar controversies in both state and federal court. Admittedly, twin litigation may result in some measure of inefficiency and wasted resources, and there is some risk of inconsistent decisions from different courts on the same or similar issues. … Nevertheless, federal courts must abide by their virtually unflagging obligation to exercise their lawful jurisdiction and resolve the matters properly before them.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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