Mal hier, mal da in den Knast: Nase voll
Strafen verbüßen schwerer als Täter denkt
MeM - Washington. Der Kläger beging Straftaten in mehreren Bundesstaaten, wurde nach seiner Strafverbüßung in Texas auf Bewährung entlassen und wurde gleich nach Kansas ausgeliefert, wo er noch Haftzeit abzusitzen hatte. Nach seiner dortigen Freilassung wurde er wegen der Verletzung texanischer Bewährungsauflagen erneut verhaftet und nach Texas ausgeliefert.Dort klagte er erfolglos auf Schadensersatz gegen seine bewährungsbedingte Freilassung, seine Auslieferung nach Kansas und seine Verhaftung in Kansas nach Ablauf seiner dortigen Haftzeit.
In der Berufung wies das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk der USA die Klage im Urteil Frischenmeyer v. Werholtz am 2. März 2012 ab. Die vom Kläger beklagte fehlende Anhörung sei kein zwingendes Prozesserfordernis. Zudem hatten die staatlichen Beklagten alle vom Kläger bemängelten Fristen eingehalten. Nur bei seinem Antrag auf Prozessgebührenerlass gewann der Kläger.