×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 06. März 2012

Terror in Israel, Bank in NY: Haftung?

 
Bank haftet nicht für Terror durch Kunden
.   Eine New Yorker und eine libanesische Bank verklagten im New Yorker Gericht israelische Opfer eines Terrorangriffs auf Israel. Im ersten Fall prüft das Gericht das internationale Privatrecht zur Ermittlung anwendbaren Rechts, im zweiten die örtliche Zuständigkeit, personal Jurisdiction.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellt am 5. März 2012 in Licci v. American Express Bank Ltd. fest, dass weder nach New Yorker noch nach israelischem Recht die New Yorker Bank eine Treuestellung gegenüber Nichtkunden innehat. Die Kunden waren die behauptete Terrorgruppe, die den Angriff vornahm. Wenn nach IPR eine genaue Festlegung des anwendbaren Rechts erforderlich wäre, würde das Recht von New York mit derselben Rechtsfolge greifen.

Im Fall der libanesischen Bank, die Gelder der Terroristen verwaltet und sie zum Kontenausgleich über New York geleitet haben soll, muss das Gericht zuerst die Zuständigkeit klären. Das Bundesgericht wies die Klage wegen ihres Mangels nach New York Civil Practice Law and Rules § 302(a)(1), dem Long Arm Statute, ab. Das Revisionsgericht entschied in Licci v. Lebanese Canadian Bank, SAL am 5. März 2012 hingegen, dass kein Präzedenzfall vorliegt und diese Frage dem Obergericht des Staates New York zur Klärung vorzulegen ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER