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Mittwoch, den 07. März 2012

Wahlstation am Supreme Court  

FSp - Washington.   Erneute Einladung des Ausbilders an den Referendar und dessen Kollegen von Botschaft und Weltbank - diesmal an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, den U.S. Supreme Court, zuständig für Verfassungs- und bundesrechtliche Streitigkeiten. Man wurde vorgewarnt: je höher das öffentliche Interesse, desto begehrter sind die Plätze. Der Artikel in der Washington Post hätte stutzig machen müssen.

Dass sich Amerikaner gerne in die Schlange stellen, konnte beim Eintreffen um 7.45 Uhr bestätigt werden. Alle 250 Besucherkarten für die um 10.00 Uhr beginnende Verhandlung, dem Oral Argument, waren vergriffen. Die Schlange für Einzelrestkarten reichte noch über den gesamten Vorplatz des imposanten Tempelgebäudes. Soldaten auf der einen, Menschenrechtler auf der anderen Seite und ein Dutzend Kamera-Teams machten den Rummel perfekt.

In United States v. Xavier Alvarez streitet man um die Reichweite des ersten Verfassungszusatzes: Schafft das Recht der freien Meinungsäußerung auch ein Recht zur Lüge? Dies hätte die Nichtigkeit des von G. W. Bush eingeführten Stolen Valor Act 2005 zur Folge, nachdem die wahrheitswidrige Behauptung einer Medal-of-Honor-Verleihung unter Strafe steht.

Dem Langschläfer bleibt die Quick-Line-Schlange zum fünfminütigen, visuell abgeschirmten Kurzeinlass in den Sitzungssaal. Einzelne Durchblicksmöglichkeiten sowie das Mithören von Anwaltsvortrag und Fragen der Richterschaft schaffen dennoch schnell einen Eindruck von Größe und Imposanz des Spektakels. Gespannt darf man zur Urteilsverkündung erneut durch die Zeitungen oder die Star List - Decisions Today blättern.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.