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Donnerstag, den 08. März 2012

Scheckbetrug belohnt

 
.   Das unterschiedliche Recht Kaliforniens und Nevadas wurde dem Inkassounternehmen zum Verhängnis, als es gegen eine Scheckbetrügerin vorging, die einem Kasino in Nevada einen ungedeckten Scheck ausgestellt hatte.

Ausgehend von der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts drohte es Zinsforderungen und dreifachen Schadensersatz an. Die Betrügerin aus Kalifornien verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz, weil das Recht Nevadas gelte und solche Forderungen verbiete.

Sie gewann, und das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Fransisco bestätigte am 8. März 2012 im Fall Cruz v. International Collection Corp. auch noch Sanktionen gegen die Inkassofirma. Für den Schaden haftet nicht nur die Firma, sondern auch ihr Inhaber, wie die interessante Begründung erklärt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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