Ausgehend von der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts drohte es Zinsforderungen und dreifachen Schadensersatz an. Die Betrügerin aus Kalifornien verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz, weil das Recht Nevadas gelte und solche Forderungen verbiete.
Sie gewann, und das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Fransisco bestätigte am 8. März 2012 im Fall Cruz v. International Collection Corp. auch noch Sanktionen gegen die Inkassofirma. Für den Schaden haftet nicht nur die Firma, sondern auch ihr Inhaber, wie die interessante Begründung erklärt.