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Dienstag, den 13. März 2012

Bankbetrug: 57 Monate Strafe korrekt

 
MeM - Washington.   Die wegen Bankbetrugs Verurteilte ficht das Strafmaß von 57 Monaten und die Höhe der angeordneten Schadensersatzsumme an. Sie behauptet, das Bundesgericht habe die Strafzumessungsrichtlinien des Bundes-Guidelines falsch berechnet, die Vorgabe der Findung eines ausreichenden, aber nicht unnötig harten Urteils missachtet, das Urteil aufgrund fehlerhafter Tatsachenfeststellung gefunden und das Urteil mangelhaft begründet.

Am 9. März 2012 wies das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Berufung im Urteil United States of America v. Denise Ann Southerland ab.

Der United States District Court habe korrekt die durch die Beklagte ausgelösten Schäden in die Schadensersatzsumme einbezogen, wenn sie zwar nicht unmittelbar zum Bankbetrug gehören, jedoch in seiner Folge entstanden sind. Zudem habe das Untergericht richtigerweise die Höhe und Art und Weise der Schadensersatzzahlung in Anbetracht der Mittel und der körperlichen Verfassung der Beklagten festgelegt. Das Bezirksgericht habe außerdem ausreichend seine Urteilsfindung begründet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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