Bankbetrug: 57 Monate Strafe korrekt
MeM - Washington. Die wegen Bankbetrugs Verurteilte ficht das Strafmaß von 57 Monaten und die Höhe der angeordneten Schadensersatzsumme an. Sie behauptet, das Bundesgericht habe die Strafzumessungsrichtlinien des Bundes-Guidelines falsch berechnet, die Vorgabe der Findung eines ausreichenden, aber nicht unnötig harten Urteils missachtet, das Urteil aufgrund fehlerhafter Tatsachenfeststellung gefunden und das Urteil mangelhaft begründet.
Am 9. März 2012 wies das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Berufung im Urteil United States of America v. Denise Ann Southerland ab.
Der United States District Court habe korrekt die durch die Beklagte ausgelösten Schäden in die Schadensersatzsumme einbezogen, wenn sie zwar nicht unmittelbar zum Bankbetrug gehören, jedoch in seiner Folge entstanden sind. Zudem habe das Untergericht richtigerweise die Höhe und Art und Weise der Schadensersatzzahlung in Anbetracht der Mittel und der körperlichen Verfassung der Beklagten festgelegt. Das Bezirksgericht habe außerdem ausreichend seine Urteilsfindung begründet.
Am 9. März 2012 wies das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Berufung im Urteil United States of America v. Denise Ann Southerland ab.
Der United States District Court habe korrekt die durch die Beklagte ausgelösten Schäden in die Schadensersatzsumme einbezogen, wenn sie zwar nicht unmittelbar zum Bankbetrug gehören, jedoch in seiner Folge entstanden sind. Zudem habe das Untergericht richtigerweise die Höhe und Art und Weise der Schadensersatzzahlung in Anbetracht der Mittel und der körperlichen Verfassung der Beklagten festgelegt. Das Bezirksgericht habe außerdem ausreichend seine Urteilsfindung begründet.