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Mittwoch, den 14. März 2012

Mehr Ersatz als Schaden: Markenrecht  

Dreifacher Schadensersatz soll nicht bestrafen
.   Strafschadensersatz, punitive Damages, soll verwerfliche unerlaubte Handlungen bestrafen. Treble Damages wie im Markenrecht nach dem Lanham Act sollen hingegen nicht strafen, sondern den erlittenen Schaden aus Goodwill und Verlusten in lockerer Ermessensbetrachtung ausgleichen.

Im Fall Skydive v. Skyride legte der Richter auf den von den Geschworenen zugemessenen Ausgleich für die tatsächlichen, gutachterlich belegten Schäden etwas drauf: Das Doppelte.

Er begründete dies mit einer Gesamtschau der Umstände, die das Bundesrevisionsgericht in San Fransisco am 12. März 2012 hingegen als straforientiert erachtete, und damit als unzulässig. Die Revision bestätigt lesenswert die sonstigen Ergebnisse aus Marken- und Domainrecht sowie wegen Wettbewerbsmissbrauchs.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.