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Freitag, den 16. März 2012

NASA: Amt der Helden  

Willkürliche Verordnung zum Urheberrecht und Patentrecht
MeM - Washington.   Zu NASA fällt jedem sofort etwas ein. Die weltberühmten Bilder der ersten Schritte von Neil Armstrong 1969 auf dem Mond, oder einer der vielen Hollywood-Filme, die die NASA als mächtige Behörde mit nahezu unbegrenzten Mitteln und Möglichkeiten darstellt. Die Realität sieht weniger mystisch, doch auch für Juristen nicht weniger interessant aus.

Tatsächlich räumte der Kongress der NASA im National Aeronautics and Space Act ungewöhnlich viele Rechte ein, die von der Befugnis zur Verhaftung bis hin zur erheblichen Modifizierung des Patentrechts nach 14 CFR Part 1245 reichen.

Einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Federal Register, am 26. Juli 2011 folgt eine weitere am 13. März 2012 unter dem Titel Claims for Patent and Copyright Infringement, nach denen der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Möglichkeit gegeben werden sollte, zum neuen Regelungsentwurf über Patent- und Urheberrechtsverletzungen durch die NASA Stellung zu nehmen. Da jegliche Reaktion der Öffentlichkeit ausblieb, traten diese neuen Regelungen am 13. März 2012 in Kraft.

Somit muss ein Antragsteller nun bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Patent- oder Urheberrechtsverletzung durch die NASA viele Vorgaben befolgen, ohne die der Antrag gar nicht erst berücksichtigt wird. Darunter fallen spezifische inhaltliche Vorgaben sowie eine lange Liste von Dokumenten, die vorzulegen sind.

Diese neue Regelung erschwert Inhabern geistiger Eigentumsrechte die Geltendmachung eines Anspruchs gegen die NASA durch erheblichen bürokratischen Aufwand. Dies verdeutlicht, wie viel Wert die USA darauf legen, dass die Regierung bei Weltraumangelegenheiten im Vergleich zur privaten Entwicklung Vorrang hat. Dies erinnert auch wieder an das Bild einer nahezu weisungsunabhängigen Behörde, die Helden für ihr Land hervorbringt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.