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Samstag, den 17. März 2012

Prozesskostenerstattung: EDV-Beweise  

Elektronisch gespeicherte Daten im Beweisverfahren
.   Der Verlierer zahlt in der Regel dem obsiegenden Kläger keine Anwalts­kosten, aber Prozess­kosten kommen doch in Frage. Riesenbeträge summieren sich heute aus der EDV-Do­kumenten­bearbeitung im Rahmen der electronic Discovery.

Für seinen Bezirk gibt das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 16. März 2012 im Fall Race Tires America Inc. v. Hoosier Racing Tire Corp. verbindliche Regeln über die Erstatt­barkeit der Kosten, unterschieden nach der Art der Daten und ihrer Bearbeitung, vor. Seine Vorgaben sind bedeutsam.

In diesem Fall betreffen sie $365000 für die Daten­massage einer Partei - ohne ESI, electronically stored Information, hätte der Verlierer mit ein paar hundert Dollar Gerichts­kosten kalkulieren müssen.

Da heute 95% aller Daten elektronisch gespeichert sind und damit potentiell ins Ausforschungs­beweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses fallen, verändern sich Dimensionen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.