Prozesskostenerstattung: EDV-Beweise
Elektronisch gespeicherte Daten im Beweisverfahren
CK • Washington. Der Verlierer zahlt in der Regel dem obsiegenden Kläger keine Anwaltskosten, aber Prozesskosten kommen doch in Frage. Riesenbeträge summieren sich heute aus der EDV-Dokumentenbearbeitung im Rahmen der electronic Discovery.Für seinen Bezirk gibt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 16. März 2012 im Fall Race Tires America Inc. v. Hoosier Racing Tire Corp. verbindliche Regeln über die Erstattbarkeit der Kosten, unterschieden nach der Art der Daten und ihrer Bearbeitung, vor. Seine Vorgaben sind bedeutsam.
In diesem Fall betreffen sie $365000 für die Datenmassage einer Partei - ohne ESI, electronically stored Information, hätte der Verlierer mit ein paar hundert Dollar Gerichtskosten kalkulieren müssen.
Da heute 95% aller Daten elektronisch gespeichert sind und damit potentiell ins Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses fallen, verändern sich Dimensionen.