Da gilt auch nicht die Ausrede des Werbenden, die SMS sei von einem Werbeunternehmen versandt worden. Das Technology & Marketing Law Blog rät Anbietern angesichts der drakonischen Rechtsfolgen - statutory damages, stringent consent provision, no free pass for the initial message, and liability for any unsolicited message that is sent with certain equipment -, ganz die Finger von SMS zu lassen.
Der Beschluss vom 9. März 2012 in In re Jiffy Lube International, Inc., Text Spam Litigation, belegt die Auffassung. Dennoch wird es wohl bei viel irritierendem SMS-Spam in den USA bleiben.