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Mittwoch, den 21. März 2012

Wer erbt die Online-Konten?  

Was geschieht mit dem digitalen Nachlass?
.   Der digitale Nachlass: Wem gehört er? Wer erhält Zugang? Wie kommen Erben an ihn heran? Kann die teure Film- und Musiksammlung in der Cloud als Vermächtnis gelten?

Erbrechtler, Nachlassplaner und Cloudunternehmer sind gleichermaßen von diesen Fragen berührt wie die Inhaber der oft unübersichtlichen Online-Konten. Früher sorgte man sich vielleicht um den PC-Zugang, den ein Fachmann ohnehin leicht vermitteln konnte. Heute wird auf digitalen Geräten mehr verschlüsselt, und Erbfälle lösen Zugriffsfragen für zahlreiche Geräte sowie Online-Konten aus.

Aus der amerikanischen Warte, die rechtlich wenig Lösungsansätze bietet und immer - auch inneramerikanisch - komplexe Fragen nach dem anwendbaren Recht auslöst, beschreibt die Nachlassspezialistin Tina Annis mit Jeffrey Zellers unter dem Titel Elder, Estate Planning and Probate Law: Estate Planning for Digital Assets am 16. März 2012 die sich stellenden Aufgaben für alle, die einen digitalen Nachlass anhäufen, und die ihnen planend beistehenden Juristen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.