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Sonntag, den 25. März 2012

Open Mobile Alliance: Rechtmäßiges Kartell

 
MeM - Washington.   Wie können Unternehmen in den USA Gruppenforschung betreiben und technische Standards vereinbaren, ohne das geltende Kartellrecht zu verletzen?

Die Antwort darauf geht aus dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 hervor. Um unter bestimmten Bediungungen nur für tatsächliche Schäden und nicht zusätzlich für die Verletzung des Kartellrechts haften zu müssen, müssen gemeinsame Forschungsprojekte dem Justizministerium und dem Kartellamt, Federal Trade Commission, gemeldet werden. Dann werden die Mitglieder und Mitgliederveränderungen des Joint Venture bekannt gegeben.

Am 15. März 2012 veröffentlichte die Antitrust Division des Kartellamts eine solche Mitgliederveränderung der Open Mobile Alliance nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 im Bundesanzeiger, Federal Register, Bd. 77, Heft 51, S. 15395-15396.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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