Die Antwort darauf geht aus dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 hervor. Um unter bestimmten Bediungungen nur für tatsächliche Schäden und nicht zusätzlich für die Verletzung des Kartellrechts haften zu müssen, müssen gemeinsame Forschungsprojekte dem Justizministerium und dem Kartellamt, Federal Trade Commission, gemeldet werden. Dann werden die Mitglieder und Mitgliederveränderungen des Joint Venture bekannt gegeben.
Am 15. März 2012 veröffentlichte die Antitrust Division des Kartellamts eine solche Mitgliederveränderung der Open Mobile Alliance nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 im Bundesanzeiger, Federal Register, Bd. 77, Heft 51, S. 15395-15396.