Webseite schafft keine Gerichtsbarkeit
Webseite verknüpft Beklagten nicht mit Gerichtsbezirk
CK • Washington. Die Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte wirkt in der Praxis kaum so drastisch, wie sie in der ausländischen Fachpresse oft kritisch dargestellt wird. Neben der sachlichen Zuständigkeit muss das Gericht auch die örtliche prüfen, und dafür muss der Kläger überzeugende Fakten beischaffen:The Court may exercise personal jurisdiction over a non-resident defendant either by (1) finding general jurisdiction over the party, allowing the court to entertain a suit against a defendant "without regard to the claim's relationship vel non to the defendant's forum-linked activity," or (2) finding specific jurisdiction based on "acts of a defendant that touch and concern the forum." Steinberg v. Int'l Criminal Police Org., 672 F.2d 927, 928 (D.C. Cir. 1981)Im Markenstreit Sweetgreen Inc. v. Sweet Leaf Inc. folgte das Bundesgericht der Hauptstadt am 23. März 2012 diesem Grundsatz, als die Klägerin außer einer Webseite der Beklagten, die auch in Washington abrufbar ist, keine dortigen Aktivitäten belegt fand. Das Gericht verwies daher den Prozess an das Bundesgericht, in dessen Bezirk die Beklagte aktiv ist.