In New York City prüft das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks den Anspruch nach der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, vom 10. Juni 1958, 21 U.S.T. 2517, 330 U.N.T.S. 38, und winkt ab.
Zunächst ist die Schiedsklausel so verfasst, dass die Parteien allein sich der Schiedsklausel dergestalt unterwerfen, dass ihre Wirksamkeit vom Gericht, nicht dem Schiedsgericht beurteilt werden darf. Das betrifft auch ihre Anwendbarkeit auf Dritte.
Zudem erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 28. März 2012, dass die Arbitration Clause nur die Parteien zum Schiedsverfahren berechtigt. Im Umkehrschluss folgert das Gericht aus der Einbeziehung Dritter in andere Klauseln, dass die Schiedsklausel Dritte gerade nicht begünstigen soll.