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Freitag, den 30. März 2012

$3 Mio. Schadensersatz, $500K Kosten  

American Rule zur Kostenerstattung durch Ermessen ausgehebelt
.   In der Regel werden dem Sieger keine Kosten erstattet. Gilt eine Ausnahme, kann der Betrag erheblich sein. Dagegen wandte sich in Louis Vuitton Malletier S.A. v. LY USA, Inc. der unterlegene Markenverletzer. $500000 Anwaltskosten wollte er nicht erstatten. Auch den Schadensersatz von $3Mio. focht er an.

In New York City verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 29. März 2012 zwei leicht nachvollziehbare Beschlüsse, die beide Entscheidungen bestätigen:
Kostenerstattung als Ermessensfrage.
Verletzung und Schadensersatz.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.