In New York City verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 29. März 2012 zwei leicht nachvollziehbare Beschlüsse, die beide Entscheidungen bestätigen:
Kostenerstattung als Ermessensfrage.
Verletzung und Schadensersatz.
Kostenerstattung als Ermessensfrage.
Verletzung und Schadensersatz.