Ein Kläger, der in New Jersey aufgrund eines Haftbefehls zur Vollstreckung einer Strafzahlung wegen Nichterscheinens vor Gericht ins Gefängnis gesteckt wurde, wollte die Unzulässigkeit einer verdachtsunabhängigen körperlichen Inspektion bei minderschweren Vergehen festgestellt wissen und sah in dem Vorgehen seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt.
Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington D.C. urteilte nun in Florence vs. Board of Chosen Freeholders of County of Burlington am 2. April 2012, dass das Vorgehen der Vollzugsbehörde rechtmäßig war. Die Schwere eines Vergehens sei ein ungeeignetes Kriterium, um Ausnahmen von dem invasiven Vorgang der Aufnahme eines Gefangenen zu bestimmen, der primär zu seinem eigenen Schutz und dem Schutz der Belegschaft vor Gewaltätigkeiten und Drogenhandel dient. Vielmehr würde ein solches Differenzierungskriterium zwar für einige Gefangene zur Wahrung der Privatsphäre beitragen, für den Rest der Insassen jedoch eine unnötige Gefährdung bedeuten.
Den Hintergründen des Falles hat sich auch die Daily Show angenommen. In einem launischen, kurzen Beitrag berichtet erst Jon Stuart über den Fall und befragt dann den federführenden Anwalt des Klägers in einem Interview: Teil 1 und Teil 2.