YouTube ist nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Das Bundesgericht in New York City hatte der Google-Tochter zwar bescheinigt, im Rahmen des DMCA gehandelt zu haben und daher keiner Haftung gegenüber klagenden Urheberrechtsinhabern ausgesetzt zu sein. Tatsachenfragen waren aus seiner Sicht nicht zu prüfen, sodass das Urteil bereits vor der Vorlage an die Geschworenen fiel.
Einige Softwarelemente stellt jedoch - ebenso wie die Kenntnis von Verletzungen - das Berufungsgericht im Fall Viacom International, Inc., Football Association Premier League Ltd. v. YouTube, Inc. in ein anderes Licht. Es sandte den Fall mit einer ausführlichen Begründung zurück. Weil Tatsachenfragen zu klären sind, kann der Fall vor der Jury landen. Doch erst muss seine lesenswerte Erörterung gründlich ausgewertet werden.