Der Fall Republic Bank, Inc. v. West Penn Allegheny Health System, Inc. handelt vom Verkauf medizinischem Geräts, das die Beklagte für etwa $700.000 abnehmen wollte, wie sie per E-Mail mitteilte. Der Handel kam nicht zustande, und die Klägerin musste für ca. $400.000 die Geräte versteigern. Sie forderte als Schadensersatz die Differenzsumme, da sie nach ihrer Meinung das von der Beklagten offerierte Angebot angenommen hätte. So sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen - auch wenn die Kommunikation per E-Mail stattgefunden hatte.
Zurecht, urteilte das Gericht und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Sobald die grundlegenden Bestandteile des Vertrages in schriftlicher Form kommuniziert worden sind, ist das Schriftformerfordernis im Vertragsrecht, Statute of Frauds, erfüllt, auch wenn vereinbart wird, dass zusätzliche Vertragsbestandteile in einem formalen Dokument niederzuschreiben sind.