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Dienstag, den 17. April 2012

Angebot und Annahme im US-Vertrag

 
HJa — Washington.   Ein kleines Lehrstück zu den Voraussetzungen von Angebot und Annahme im amerikanischen Vertrag hat am 12. April 2012 das Bundesberufungsgericht des 10. Bezirks veröffentlicht.

Der Fall Republic Bank, Inc. v. West Penn Allegheny Health System, Inc. handelt vom Verkauf medizinischem Geräts, das die Beklagte für etwa $700.000 abnehmen wollte, wie sie per E-Mail mitteilte. Der Handel kam nicht zustande, und die Klägerin musste für ca. $400.000 die Geräte versteigern. Sie forderte als Schadensersatz die Differenzsumme, da sie nach ihrer Meinung das von der Beklagten offerierte Angebot angenommen hätte. So sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen - auch wenn die Kommunikation per E-Mail stattgefunden hatte.

Zurecht, urteilte das Gericht und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Sobald die grundlegenden Bestandteile des Vertrages in schriftlicher Form kommuniziert worden sind, ist das Schriftformerfordernis im Vertragsrecht, Statute of Frauds, erfüllt, auch wenn vereinbart wird, dass zusätzliche Vertragsbestandteile in einem formalen Dokument niederzuschreiben sind.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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