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Freitag, den 20. April 2012

Investorenschaden: Gier ist kein Betrug  

Deutsche Bank will amerikanischen Schadensersatz
.   Gewagtes Spiel mit ameri­kanischen Wert­papieren und hohem Verlust: Danach sieht das Urteil in Landes­bank Baden-Wurttemberg v. Goldman, Sachs & Co. vom Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City aus.

Die süddeutsche Bank verlangt aus Verlusten mit von Goldman Sachs vermark­teten Wert­papieren Schadens­ersatz wegen Betrugs und falscher Angaben. Auf Gier, nicht Betrug erkennt das Gericht am 19. April 2012.

Das behauptete Vertrauen in Bonitäts­erklärungen des Händlers bestand grundlos. Die Landesbank war vertraglich verpflichtet, sich selbst über Risiken zu informieren, und über diese Pflicht aufgeklärt worden. Der Klage fehlen so viele belegte oder schlüssig vorgetragene Anspruchsmerkmale, dass das Gericht die Klag­abweisung bestätigt, bevor der Fall vor die Geschworenen geht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.