Die süddeutsche Bank verlangt aus Verlusten mit von Goldman Sachs vermarkteten Wertpapieren Schadensersatz wegen Betrugs und falscher Angaben. Auf Gier, nicht Betrug erkennt das Gericht am 19. April 2012.
Das behauptete Vertrauen in Bonitätserklärungen des Händlers bestand grundlos. Die Landesbank war vertraglich verpflichtet, sich selbst über Risiken zu informieren, und über diese Pflicht aufgeklärt worden. Der Klage fehlen so viele belegte oder schlüssig vorgetragene Anspruchsmerkmale, dass das Gericht die Klagabweisung bestätigt, bevor der Fall vor die Geschworenen geht.