Die Freude über die zügige Bearbeitung schlägt jedoch ins Gegenteil um, wenn das USPTO die Veröffentlichung eines Markenantrages wegen eines eindeutigen Fehlers, clear Error, der USPTO-Sachbearbeiterin zurückzieht. Die Publication erfolgt nämlich erst nach zwei vollständigen Prüfungen der Eintragungseigung und Nichtgefährdung der Rechte Dritter.
Dann besitzt der Antragsteller bereits die Sicherheit, dass das Trademark eingetragen wird, wenn keine erfolgreichen Dritteinsprüche folgen. Ist der Fehler schwerwiegend, beispielsweise wegen der Nichtberücksichtigung klar überlappender älterer Rechte Dritter an einem Warenzeichen, darf das Amt die eigene Entscheidung revidieren.