Postkarte fehlt - Anwalt haftet
CK • Washington. Vom Patentrecht sollte man die Finger lassen: schon eine fehlende Postkarte kann haftungsauslösend wirken. Als eine IP-Boutique von einer Großkanzlei gekauft wurde, unterrichteten die Anwälte, denen der Fehler der vergessenen Beifügung einer Antwortpostkarte an einen Patentantrag bewusst wurde, nicht den Mandanten.
Der klagt wegen der unterlassenen Mitteilung und der verlorenen Patente nicht nur aus Anwaltshaftungsgrundsätzen und Vertragsrecht, sondern auch wegen Betrugs. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks ist für Patentfragen landesweit zustädig und erklärt im Urteil Landmark Screens, LLC. v. Morgan Lewis, & Bockius, LLP. vom 23. April 2012, wieso der Betrugsanspruch schlüssig ist.
Der klagt wegen der unterlassenen Mitteilung und der verlorenen Patente nicht nur aus Anwaltshaftungsgrundsätzen und Vertragsrecht, sondern auch wegen Betrugs. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks ist für Patentfragen landesweit zustädig und erklärt im Urteil Landmark Screens, LLC. v. Morgan Lewis, & Bockius, LLP. vom 23. April 2012, wieso der Betrugsanspruch schlüssig ist.