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Donnerstag, den 03. Mai 2012

Verstreute Rechte aus der UdSSR  

.   Urheberrechte an russischen Filmen verstreute nach dem Ende der UdSSR ihre Verwalterin an zahlreiche Vertriebsunternehmen, die sich nun ohne Berufung auf russisches Recht nach amerikanischem Urheberrecht in New York City über bei Vertragsschluss bekannte und unbekannte Nutzungsarten und behauptete Verletzungen streiten.

Im Fall Close-Up International, Inc. v. Image Entertainment, Inc. entschied am 2. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit einer kurzen, doch gut lesbaren Begründung über diese Streitfragen sowie die Ausübung des Ermessens bei der Kostenerstattung, die im amerikanischen Prozess eine Ausnahme darstellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.