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Freitag, den 04. Mai 2012

South Africa: Deregulation und Bildung

 
HJa - Washington.   Durch Claus Gramckow, ihren Leiter, lud die Regionalvertretung USA-Kanada in Washington, DC, der Friedrich-Naumann-Stiftung am 2. Mai 2012 zum Lunchvortrag von Ann Bernstein ein. Die Referentin führt einen Think Tank in Südafrika und berichtete über die ökonomische Entwicklung, die politischen Aussichten und die Probleme in ihrem Land.

Ihre Kernthese dabei: das Land hat zwar die Vorreiterrolle auf dem südlichen Teil des Kontinents eingenommen, aber it could do better. Im rechtlichen Bereich seien vor allem die Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu eng geschnürt, der starke Einfluss der Gewerkschaften auf den Arbeitsschutz würde eine flexible Einstellungspolitik verhindern. Auch von einer Einführung einer gesetzlichen Frauenquote hält sie nichts. Die Arbeitslosigkeit bei schwarzen Frauen zwischen 18 und 30 liegt bei ca. 90%.

Vielmehr sollen sich die Menschen in Südafrika durch Bildung befreien und ökonomische Entwicklung erfahren. Sie warf der Regierungspartei ANC in dem Bereich große Versäumnisse vor. Dabei hob sie die Privatschulen lobend hervor. Als Fazit: klassische liberale Prinzipien wie Deregulation und bessere Bildung sollen Südafrikas Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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