Im Fall Carter Hargrave v. Chief Asian, LLC hatte der Kläger sich das Ergebnis seinen eigenen Beweisen zuzuschreiben. Er hatte sie seiner Klage beigefügt. Da die Beklagten sich nicht verteidigten, hatte er mit einem Versäumnisurteil gerechnet.
Wenn dem Gericht Beweise vorliegen, darf es sie auch zusammen mit der Klageschrift verwerten, erklärte der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit am 7. Mai 2012. Hier waren die Beweise nur dazu geeignet, die Klage wegen Markenverletzung nach 15 USC §1125(d) oder Cybersquatting nach 15 USC §1125(d) bereits als unschlüssig zu werten.