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Mittwoch, den 09. Mai 2012

Untote Vertragsklauseln

 
HJa - Washington. - Manche amerikanischen Richter lockern sich - ähnlich ihren deutschen Kollegen - ihren Alltag durch blumig formulierte Urteile auf, mit allerlei Analogien und Referenzen auf den Sachverhalt. Da werden Vertragsklauseln schon mal aus dem Grab geholt, wie das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk im Fall Western World Insurance Co. v. Markel American Insurance Co. in seinem Urteil vom 8. Mai 2012 bewies.

Ein Mitarbeiter eines Haunted House tappte, um die Atmosphäre nicht zu stören, im Dunkeln und fiel dabei in einen Fahrstuhlschacht. Sein Arbeitgeber war gegen solche Ereignisse doppelt bei den Prozessparteien versichert. Doch Markel sträubte sich, ihren Teil an der Schadenssumme zu übernehmen - sie hätte schließlich eine Klausel im Vertrag, die einen Versicherungsschutz als verwirkt ansah, sobald eine andere Versicherung den gleichen Schadensfall abdecken würde.

In dem lesenswerten Urteil, das sicherlich nicht unerheblich von der Serie The Walking Dead beeinflusst war, wurde jedoch auf eine andere Klausel verwiesen, die bei Eintritt eines Schadensfalls, der von zwei Policen abgedeckt wird, eine Kostenteilung vorsieht. Die Reasonable Expectation Doctrine würde in diesem Fall dazu führen, dass der Kunde wohl keine Versicherung abgeschlossen hätte, die durch einen anderen Versicherungsschutz entfällt. Mit dieser verbindlichen Vertragsauslegung ging der Fall an das Untergericht zurück.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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