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Sonntag, den 13. Mai 2012

Heute der Bericht von morgen  

.   Heute einen Bericht von morgen zitiert:
Remedy of Last Resort: Non Grata
Darf man das? Muss man das?

Am Ort des Berichterstatters ist es morgen, hier heute. Das dürfte also in Ordnung sein. Verwirrt es die Leser? Soll man auf sie Rücksicht nehmen?

Wann darf man es sicherlich nicht? Wenn eine Nachricht mit eineŕ Sperre eintrifft, die man vertraglich oder als feste Übung respektieren muss. Das war beispielsweise so, als Obama das Osama-Ende verkündete.

Man wusste mehr als eine Stunde vor der Presseerklärung Obamas Bescheid. Aber man ging mit dem Wissen nicht hausieren, sondern wartete, bis ein Kongressarbeiter mit der Nachricht vorzeitig an die Öffentlichkeit ging.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.