Das Bundesverbraucherschutzamt in der Hauptstadt Washington, DC, hat MySpace deswegen untersucht und einen Vergleich wegen unlauterer Verletzung des Bundesverbraucherschutzrechts der USA erarbeitet. Der Vergleich steht nach dem Administrative Procedure Act noch unter dem Vorbehalt der Kommentierung durch die Öffentlichkeit.
Damit die Öffentlichkeit den Vergleich versteht, hat die Federal Trade Commission am 14. Mai 2012 eine Analyse unter dem Titel Myspace, LLC; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment; FTC File No. 102 3058 im Bundesanzeiger der USA veröffentlicht, Band 77, Heft 93, S. 28288. Verbunden hat sie damit detaillierte Anweisungen für das Online-Einreichen der Anmerkungen bis zum 8. Juni 2012.