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Freitag, den 18. Mai 2012

Zuständigkeit in Colorado  

HJa - Washington.   Der Kläger fiel bei Arbeiten auf einem Ölfeld von einem großen Arbeitslaster und geriet unter die Räder. Deshalb er die Herstellerfirma des LKWs verklagen. Die Vorinstanz lehnte das mangels örtlicher Zuständigkeit ab.

In seinem Urteil vom 16. Mai 2012 befand das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA im Fall Mark A. Beyer vs. Camex Equipment Sales and Rentals, Inc., dass diese Auffassung richtig sei.

Die Voraussetzungen für eine spezifische Zuständigkeit sind entweder die Leitung des Unternehmens in Colorado oder zumindest eine gewissen Anzahl an Geschäften. Auch eine generelle Zuständigkeit des Gerichts sei nicht gegeben, dafür hätte der Kläger eine dauerhafte und systematische Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens im Bundesstaat belegen müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.