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Samstag, den 19. Mai 2012

Enorme Gewinne kein Indiz für Betrug

 
.   Haftet ein Wirtschaftsprüfer einem Anleger, der sein Vermögen im Ponzi-Betrug verloren hat, schon deswegen, weil er außergewöhnliche Gewinne nicht als Indiz für eine vertiefte Prüfung ansieht?

In New York City entschied am 18. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in einem Haftungsprozess des Anlegers gegen ein international aktives Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

Selbst wenn die Prüfung nicht perfekt und möglicherweise fehlerhaft war, stellen enorme Gewinne kein Indiz für einen Betrug dar, entschied es im Fall Stephenson v. PricewaterhouseCoopers LLP mit einer lesenswerten Begründung zu Wirtschaftsprüferhaftung und Anlegerschutz.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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