Die deutsche Bank solle doch gegen diese Bank vorgehen. Bevor es zur Klärung kommt, melden sich dritte Gläubiger, die befürchten, dass die deutsche Bank die Masse der bankrotten Bank aushöhlt.
Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entscheidet am 18. Mai 2012 jedoch, dass den Drittgläubigern die Aktivlegitimation fehlt. Es erklärt, welche konkreten Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Das können sie vielleicht später, und dann dürfen sie erneut die Intervention verfolgen.