Verteidigungspflicht und Deckungsschutz
CK • Washington. Den Unterschied zwischen Deckungsschutz des Versicherers und seiner Verteidigungspflicht erörtert am 21. Mai 2012 ausführlich das Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA im Fall Oxford Aviation, Inc. v. Global Aerospace, Inc.
Die lesenswerte Urteilsbegründung betrifft den Fall einer behaupteten mangelhaften Flugzeugausbesserung. Die Police schließt die Deckung der meisten Ansprüche wegen Mängelrügen aus, doch bleibt selbst bei Greifen der Ausschlüsse die Pflicht des Versicherers zur Übernahme der Verteidigung bestehen, folgerte das Gericht.
Die lesenswerte Urteilsbegründung betrifft den Fall einer behaupteten mangelhaften Flugzeugausbesserung. Die Police schließt die Deckung der meisten Ansprüche wegen Mängelrügen aus, doch bleibt selbst bei Greifen der Ausschlüsse die Pflicht des Versicherers zur Übernahme der Verteidigung bestehen, folgerte das Gericht.