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Freitag, den 25. Mai 2012

Kurze Verjährung: Kein Schiedsverfahren?

 
Vertragsklausel knüpft ungesetzliche Verjährung an Verfahren
.   Im Fall Escobar-Noble v. Luxury Hotels International of Puerto Rico, Inc. hofft der Kläger, sich der vertraglichen Schiedsver­pflichtung im Streit um Diskrimi­nierung und vergeltender Kündigung aus einem Arbeits­verhältnis entziehen zu können, indem er auf die Verknüpfung der Schieds­klausel mit einer einjährigen Klagein­reichungsfrist verweist, die die gesetzliche Verjährungs­frist von drei Jahren unterminiert.

Das Bundesberufungs­gericht des ersten Bezirks der USA in Boston untersucht diese Frage unter Erörterung der Präzedenz­fälle des Obersten Bundes­gerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, mit einer lesenswerten Begründung. Primär betrifft die Entscheidung die Gateway-Rolle des angerufenen Gerichts, das Fälle mit einer wirksamen Schiedsklausel an das Schiedsgericht abgeben muss.

Am 25. Mai 2012 stellt das Gericht fest, dass die Wirksamkeit der Schiedsklausel in Frage stehen mag, die eine Unwirksamkeit möglicherweise begründende Beschneidung der Verjährung jedoch zum Ergebnis führt, dass das Schiedsgericht, nicht das ordentliche Gericht die Wirksamkeit der Klausel beurteilen muss. Das gilt ausnahmsweise auch, wenn der Supreme Court die Gateway-Rolle dem Gericht zuspricht, wie der United States Court of Appeals for the First Circuit ausführlich begründet. Das Schiedsgericht muss dann die Frage klären, ob die vertrags­verkürzte Verjährung zulässig ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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