Die Doktorandin argumentierte, mit der Exmatrikulation habe die Uni den Vertrag verletzt, der eine Wiedereinsetzung vorsehe.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington konnte am 23. Mai 2012 im Fall Mosby-Nickens v. Howard University keinen Vertrag feststellen. Das Studentenhandbuch erkläre das Angebot der Uni und ihre Erwartungen an Studenten, aber nach der Beweislage keinen Vertrag. Daher war die Klage abzuweisen.