Ebendieser Freund wandte sich nach Ausschöpfung des staatlichen Verfahrensweges an die bundesstaatliche Gerichtsbarkeit. Er sah in der Beweiswürdigung der Zeugenaussagen durch die Geschworenen seine Rechte, die aus der
Am 29. Mai 2012 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Coleman vs. Johnson, dass diese Entscheidung aufzuheben und der Fall unter Beachtung der Erkenntnisse, die im Urteil formuliert sind, fortzuführen sei. Die Zeugenaussagen seien nicht so lückenhaft gewesen, dass eine vernünftige Jury nicht zu dem Ergebnis der Verurteilung hätte kommen können.