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Donnerstag, den 31. Mai 2012

Beweiswürdigung im US-Strafprozess  

HJa - Washington.   Das Opfer wollte seine Schulden nicht zahlen und entwürdigte seinen späteren Mörder dabei in aller Öffentlichkeit, indem es ihn mit einem Besenstiel niederschlug. Später bugsierte es der so Gedemütigte zusammen mit einem Freund in eine dunkle Gasse und erschoss es mit einer Schrottflinte. Der Täter wurde wegen First Degree Murder für schuldig befunden, sein Freund als ein Accomplice und Co-conspirator befunden.

Ebendieser Freund wandte sich nach Ausschöpfung des staatlichen Verfahrensweges an die bundesstaatliche Gerichtsbarkeit. Er sah in der Beweiswürdigung der Zeugenaussagen durch die Geschworenen seine Rechte, die aus der Due Process Clause resultieren, verletzt. Ihm wurde durch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA Recht gegeben.

Am 29. Mai 2012 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Coleman vs. Johnson, dass diese Entscheidung aufzuheben und der Fall unter Beachtung der Erkenntnisse, die im Urteil formuliert sind, fortzuführen sei. Die Zeugenaussagen seien nicht so lückenhaft gewesen, dass eine vernünftige Jury nicht zu dem Ergebnis der Verurteilung hätte kommen können.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.