Vom Kartell gewusst: Betrugsklage
CK • Washington. In San Francisco verlor ein an einem Kartell vermutlich beteiligtes Unternehmen die Schadensersatzklage gegen ein anderes Kartellmitglied nach einer interessanten Behauptung vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA. Das andere Mitglied habe seine Beteiligung betrügerisch verschleiert. Damit sei die Verjährung ihres Anspruchs gehemmt gewesen.
Das Gericht winkt im Fall Hexcel Corp. v. Ineos Polymers, Inc. am 1. Juni 2012 ab: Als vermutliche Teilnehmerin des Kartells darf die Mitwisserin eine Verschleierung nicht behaupten. Außerdem hatte sie ihr eigenes Wissen bereits in aufsichtsamtlichen Mitteilungen so früh bekannt gegeben, dass eine Hemmung nicht in Frage kommt und der Zeitablauf bis zur Klageinreichung gegen sie wirkt.
Das Gericht winkt im Fall Hexcel Corp. v. Ineos Polymers, Inc. am 1. Juni 2012 ab: Als vermutliche Teilnehmerin des Kartells darf die Mitwisserin eine Verschleierung nicht behaupten. Außerdem hatte sie ihr eigenes Wissen bereits in aufsichtsamtlichen Mitteilungen so früh bekannt gegeben, dass eine Hemmung nicht in Frage kommt und der Zeitablauf bis zur Klageinreichung gegen sie wirkt.