Waffenfest mit Verkauf legal
Im Kreisheim feiern Waffenhändler
CK • Washington. Waffenbesitz als privates Grundrecht: Das war für viele Kommunen eine Kröte, die sie nicht schlucken wollten. Wenn sie den Besitz nicht einschränken konnten, dann sollte wenigstens der Handel begrenzt sein. Wenn das unmöglich war, sollte der Handel nicht auf kommunalem Grund und Boden ungeregelt sein.Gegen eine restriktive Kreisverordnung gingen Waffenhändler vor, die das Kreishaus für Waffenfeste mieten wollen, wo sie Waffen und Munition verkaufen. Der Kreis wollte das nicht.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco beschloss am 1. Juni 2012 mit einer lehrreichen Begründung im Fall Nordyke v. King, dass die Händler ihr Grundrecht ausüben dürfen, doch die Kommune bestimmen darf, dass die Waffen angekettet bleiben.