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Dienstag, den 05. Juni 2012

Führerscheindatenbank an Werbefirma verliehen  

.   Staatliche Stellen versenden Erinnerungen an die Automelde- und Führerschein­verlängerungs­pflicht und greifen dazu auf ihre Datenbank zu, die von Datenschutz­gesetzen geschützt wird. Darf der Staat die Erinner­ungen durch ein Unter­nehmen versenden lassen, das die Kosten trägt und dafür Werbung beifügt?

Der Kläger im Fall Downing v. Global Direct, LLC hielt den Datenschutz nach dem Bundes­gesetz Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721-25 durch diese Sparmaß­nahme von Massa­chusetts für verletzt. Der Autofahrer strengte eine Sammel­klage gegen das Unternehmen auf Schadensersatz und Unter­lassung an.

Das Bundesberufungs­gericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 4. Juni 2012 gegen ihn. Erstens hätte der Staat als Vertrags­partei dem Prozess als not­wendige Partei hinzugefügt werden müssen. Zweitens liege keine Verletzung des DPPA vor. Die Werbefirma sei zur Vertrau­lichkeit verpflichtet und helfe dem Staat bei der Erfüllung staat­licher Aufgaben im Sinne zulässiger gesetzlicher Ausnahmen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.