Der Kläger im Fall Downing v. Global Direct, LLC hielt den Datenschutz nach dem Bundesgesetz Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721-25 durch diese Sparmaßnahme von Massachusetts für verletzt. Der Autofahrer strengte eine Sammelklage gegen das Unternehmen auf Schadensersatz und Unterlassung an.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 4. Juni 2012 gegen ihn. Erstens hätte der Staat als Vertragspartei dem Prozess als notwendige Partei hinzugefügt werden müssen. Zweitens liege keine Verletzung des DPPA vor. Die Werbefirma sei zur Vertraulichkeit verpflichtet und helfe dem Staat bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben im Sinne zulässiger gesetzlicher Ausnahmen.