Nach der Klagerhebung muss der Kläger zustellen, und als das zu lange dauert, weist das Gericht die Klage ab. Im Fall Elli Angellino v. Royal Family Al-Saud bricht das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt dem Unterrichter einen Zacken aus der Krone: Mehr Geduld, Herr Kollege!
Zustellungen ins Ausland sind noch schwerer als in den USA, erkennt es, und hier greifen sogar die Sonderregeln für Souveräne nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Ein anwaltlich unvertretener Kläger kann nicht alles wissen. Manchmal muss das Gericht nachhelfen und dem Kläger auf die Sprünge helfen, fordert es in seiner lesenswerten Begründung vom 5. Juni 2012. Siehe auch Horlick, Kochinke, Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht, RIW 1982, 162.