• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 07. Juni 2012

Unbezahlte Statuen im Königshaus: Klage  

Künstlerprobleme mit der Zustellung ins Ausland
.   Im Haus der Sauds stehen 29 unbezahlte Statuen, und der Künstler aus Brooklyn will die verdienten $12,5 Millionen. Rechnungen und Mahnungen nützen nichts, - das ist beim Königshaus nun mal so - da wählt er den amerikanischen Weg, den Prozess.

Nach der Klagerhebung muss der Kläger zustellen, und als das zu lange dauert, weist das Gericht die Klage ab. Im Fall Elli Angellino v. Royal Family Al-Saud bricht das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt dem Unterrichter einen Zacken aus der Krone: Mehr Geduld, Herr Kollege!

Zustellungen ins Ausland sind noch schwerer als in den USA, erkennt es, und hier greifen sogar die Sonderregeln für Souveräne nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Ein anwaltlich unvertretener Kläger kann nicht alles wissen. Manchmal muss das Gericht nachhelfen und dem Kläger auf die Sprünge helfen, fordert es in seiner lesenswerten Begründung vom 5. Juni 2012. Siehe auch Horlick, Kochinke, Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht, RIW 1982, 162.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.