Den Riesensieg macht die Gegenseite mit der Revision abspenstig. Fair Use als Einrede sei nicht schon bei der Schlüssigkeit zu berücksichtigen. Dieses Argument überzeugt die nächste Instanz, doch gibt es Ausnahmen. Hier durfte das Gericht die Einrede aufgrund der offensichtlichen Parodie des Originals und des Umstands berücksichtigen, dass die Klage auf die Nachahmung Bezug nimmt.
Die Klägerin wollte nicht wie ein Copyright-Troll wirken, vermutet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago in seiner verständlichen Begründung im Fall Brownmark Films, LLC v. Comedy Partners. Daher hatte sie die Werke nicht der Klage bereits beigelegt: Der Fair Use drängt sich förmlich auf. Den Beklagten erspart die frühe Abweisung viel Geld, da der Prozess nicht einmal zum Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, gelangte.