Im Fall Chapter 7 Trustee v. Gate Gourmet, Inc. erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta am 11. Juni 2012, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt. Die Schwangere wurde nicht nur anders als Nichtschwangere behandelt, sondern auch unter Abweichung von der Personalpolitik des Arbeitgebers.
Wenn der Fall an das Untergericht zurückkehrt, muss es auch prüfen, ob eine unzulässige Vergeltung vorliegt, bestimmt das Obergericht. Die Klägerin hatte nach der Kündigung ihr gesetzlich verankertes Recht auf Überprüfung ausgeübt, und die Arbeitgeberin hatte ihr möglicherweise die schon beschlossene Wiedereinsetzung und Gehaltsnachzahlung nur wegen dieser Rechtsausübung als Retaliation verweigert.