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Donnerstag, den 14. Juni 2012

Verfügung mit Pfändungswirkung gegen Libyen  

.   Der lybische Staatsfonds sitzt einem amerikanischen Schneeballsystem auf. Nach dessen Aufdeckung beantragt der Abwicklungsverwalter der amerikanischen Gruppe eine einstweilige Verfügung gegen den lybischen Fonds zur Sperre der an diesen kurz vor der Aufdeckung ausgeschütteten Mittel.

In New Orleans entschied am 13. Juni 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA im Fall Janvey v. Libyan Investment Authority gegen den Verwalter. Die Staatsimmunität schützt im Regelfall das Vermögen eines ausländischen Staats vor einer Pfändung.

Eine Kontensperre durch eine Verbotsverfügung kommt einer Pfändung gleich, bestimmte das Gericht in seiner Erörterung des Foreign Sovereign Immunities Act. Das amerikanische Gericht ist dafür sachlich unzuständig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.