Amtshaftungsklage gegen Strafverteidiger
CK • Washington. Auch in den USA gibt es einen Pflichtverteidiger. Aus öffentlicher Hand vergütet, gehört der Public Defender oft wie ein Beamter einer Körperschaft an, doch nicht überall.
In Washington ging Maurice Cesar gegen seine Pflichtverteidiger mit einer Amtshaftungsklage vor dem Bundesgericht vor. Damit kam er im Fall Cesar v. The Public Defender Service for D.C. nicht weit.
Der United States District Court for the District of Columbia erkannte am 11. Juni 2012 auf mangelnde sachliche Zuständigkeit. Die Pflichtverteidiger sind keine Staatsorgane, wenn sie als Organe der Rechtspflege handeln. Der Amtshaftungsanspruch aus Bundesrecht fällt deshalb flach.
In Washington ging Maurice Cesar gegen seine Pflichtverteidiger mit einer Amtshaftungsklage vor dem Bundesgericht vor. Damit kam er im Fall Cesar v. The Public Defender Service for D.C. nicht weit.
Der United States District Court for the District of Columbia erkannte am 11. Juni 2012 auf mangelnde sachliche Zuständigkeit. Die Pflichtverteidiger sind keine Staatsorgane, wenn sie als Organe der Rechtspflege handeln. Der Amtshaftungsanspruch aus Bundesrecht fällt deshalb flach.