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Dienstag, den 19. Juni 2012

Atempause der Insolvenz: Polizeigewalt unberührt  

.   20 Telefongesellschaften fielen mit Zivilklagen und Verfahren vor staatlichen Netzämtern über einen kleinen Drahtloskonkurrenten her, der nach ihrer Auffassung nicht die richtigen Verbindungsgebühren zahlte. Der Mobilfunker ging in die Insolvenz, um sich eine Verschnaufpause zu gönnen: Andere Verfahren werden nach dem Bankruptcy Code angehalten.

Die Atempause dauerte nicht lange, denn das Insolvenzgericht entschied, dass die einzelstaatlichen Verwaltungsverfahren gegen den bundesrechtlich lizenzierten Funker, solange sie nicht auf ein Geldurteil hinauslaufen, fortgesetzt werden dürfen. Der automatic Stay greift nicht.

Am 18. Juni 2012 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans im Fall In the matter of: Halo Wireless, Inc. lesenswert den Grund: Die automatische Verschnaufpause des 11 USC §362(a) soll den Schuldner vorübergehend schützen, doch niemanden animieren, in die Insolvenz zu gehen, um der Polizeigewalt und Staatsaufsicht zu entrinnen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.