CK • Washington. 20 Telefongesellschaften fielen mit Zivilklagen und Verfahren vor staatlichen Netzämtern über einen kleinen Drahtloskonkurrenten her, der nach ihrer Auffassung nicht die richtigen Verbindungsgebühren zahlte. Der Mobilfunker ging in die Insolvenz, um sich eine Verschnaufpause zu gönnen: Andere Verfahren werden nach dem
Bankruptcy Code angehalten.
Die Atempause dauerte nicht lange, denn das Insolvenzgericht entschied, dass die einzelstaatlichen Verwaltungsverfahren gegen den bundesrechtlich lizenzierten Funker, solange sie nicht auf ein Geldurteil hinauslaufen, fortgesetzt werden dürfen. Der
automatic Stay greift nicht.
Am 18. Juni 2012 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans im Fall
In the matter of: Halo Wireless, Inc. lesenswert den Grund: Die automatische Verschnaufpause des
11 USC §362(a) soll den Schuldner vorübergehend schützen, doch niemanden animieren, in die Insolvenz zu gehen, um der Polizeigewalt und Staatsaufsicht zu entrinnen.